Akteneinsicht für 89 € pauschal - Brave Little Attorney

Was ist drin

  • Anforderung der Akte bei Polizei oder Staatsanwaltschaft durch Hucke & Sanker
  • Sämtliche Auslagen (Kopierkosten, Versand, Verwaltungspauschalen, Postpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG)
  • Juristische Auswertung der Akte: Tatvorwurf, Beweislage, prozessuale Lage
  • Empfehlung der nächsten Schritte -- in verständlicher Sprache, ausgeliefert über den Chatbot
  • Anwaltliche Verschwiegenheit und Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO) ab Mandatserteilung

Wie es abläuft

1. Auftrag im Chat

Sie nennen Aktenzeichen, ermittelnde Behörde und einen Kontaktweg. Der Bot erstellt eine Vollmacht zur elektronischen Unterschrift.

2. Akte wird angefordert

Hucke & Sanker stellt den formellen Akteneinsichtsantrag (§ 147 StPO bzw. § 475 StPO). Bearbeitung typischerweise innerhalb von 2-4 Wochen.

3. Analyse über den Chatbot

Sobald die Akte vorliegt, erhalten Sie eine strukturierte Auswertung -- direkt im Chat, jederzeit nachfragbar.

Was Sie für 89 € bekommen -- und was nicht

Der Pauschalpreis deckt die Akteneinsicht und ihre Auswertung. Damit haben Sie eine fundierte Grundlage, um zu entscheiden, ob Sie das Verfahren weiter beobachten, eine Stellungnahme einreichen oder einen Verteidiger mit der vollen Vertretung beauftragen wollen.

Nicht enthalten sind: Vertretung in der Hauptverhandlung, Ausarbeitung von Schriftsätzen, Vernehmungsbegleitung, Revisionsanträge oder ähnliche weitergehende Tätigkeiten. Wenn sich aus der Akteneinsicht ergibt, dass mehr nötig ist, machen wir Ihnen ein transparentes Angebot -- ohne automatische Verlängerung, ohne Überraschungen.

Warum 89 € pauschal

Eine reine Akteneinsicht über einen Anwalt kostet nach RVG je nach Verfahren typischerweise zwischen 100 und 300 € -- plus Auslagen, plus Umsatzsteuer, plus oft zusätzliche Beratungsgebühr. Wir bieten den Service zum Festpreis an, weil ein Großteil der Arbeit durch unsere Infrastruktur automatisiert wird: Aktenanforderung läuft über digitale Schnittstellen, die juristische Vorauswertung wird von BLA unterstützt und nur noch anwaltlich geprüft und verantwortet.

Das Ergebnis: anwaltliche Qualität zu einem Preis, der sich rechnet -- gerade für Menschen, die einen Anwalt sonst zum ersten Mal vor Gericht treffen würden.

Geeignet für

  • Beschuldigte in Ermittlungsverfahren, die wissen wollen, was die Behörden wirklich haben
  • Geschädigte, die als Verletzte Akteneinsicht nach § 406e StPO begehren
  • Anwälte und Beratungsstellen, die eine schnelle Vorprüfung benötigen
  • Alle, die vor der Frage stehen: "Brauche ich überhaupt einen Anwalt -- und wenn ja, wofür?"

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